Absenkung Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg;
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Oktober 2018

Recht_2

Das Bundesverfassungsgericht hat eine baden-württembergische Besoldungsregelung für nichtig erklärt, die eine Absenkung der Beamten- und Richtergehälter für die ersten drei Jahre des Dienstverhältnisses in bestimmten Besoldungsgruppen vorsah. Nach Auffassung des Gerichts verstieß die mittlerweile aufgehobene Regelung gegen das Alimentationsprinzip sowie den Gleichheitsgrundsatz.

LKT Rundschreiben Nr. 621/2018 [PDF-Dokument: 47 kB]

29.11.2018